Prüfpflichten für Zurrketten: Das müssen Unternehmer beachten

Prüfpflichten für Zurrketten: Das müssen Unternehmer beachten

Zurrketten gehören zur Königsklasse der Ladungssicherung. Immer dann, wenn Spanngurte an ihre Grenzen stoßen, kommen Ketten zum Einsatz. Sie sind besonders robust und für schwere Lasten konzipiert. Doch auch Zurrketten haben eine begrenzte Lebensdauer. Um die Arbeitssicherheit und den Schutz aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, gibt es klare Prüfpflichten, die Unternehmer kennen und einhalten müssen.

Rechtliche Grundlagen

Die Pflicht zur Prüfung von Zurrketten ergibt sich aus verschiedenen Vorschriften:

  • DGUV Regel 109-008 (früher BGR 500)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • DIN EN 12195-3 (technische Norm für Ketten-Zurrsysteme)

Diese Vorgaben stellen sicher, dass nur Zurrmittel im Einsatz sind, die den geforderten Sicherheitsstandards entsprechen.

Prüfintervalle für Zurrketten

Die Prüfintervalle sind eindeutig geregelt:

  • Jährliche Hauptprüfung durch eine befähigte Person (Sachkundiger).
  • Tägliche Sichtprüfung vor jedem Einsatz durch den Fahrer oder Anwender.
  • Sonderprüfung nach außergewöhnlicher Belastung, etwa nach einem Unfall, einem Sturz der Kette oder ungewöhnlich starken Zugkräften.

Unternehmer sind verpflichtet, diese Prüfungen zu organisieren und nachzuweisen.

Ablauf der Prüfung

Eine sachgerechte Prüfung umfasst mehrere Schritte:

  1. Sichtkontrolle der Kettenglieder auf Risse, Dehnung oder Korrosion.
  2. Funktionsprüfung der Spannratschen, Verkürzungshaken und Verbindungselemente.
  3. Kontrolle der Kennzeichnung: Jede Zurrkette muss über ein Typenschild oder eine Kennzeichnung mit Angaben zur LC (Lashing Capacity) und Norm verfügen.
  4. Messung von Verschleiß: Abgenutzte oder stark verformte Glieder sind sofort auszusondern.

Alle Ergebnisse müssen schriftlich festgehalten und archiviert werden – meist in einem Prüfbuch oder digitalen Prüfprotokoll.

Unternehmerpflichten im Detail

Für Unternehmer ergibt sich eine klare Verantwortung:

  • Sie müssen die Prüfungen regelmäßig veranlassen und dokumentieren.
  • Mitarbeiter müssen im Umgang mit Zurrketten geschult sein, insbesondere in der Erkennung von Schäden.
  • Defekte oder nicht mehr normgerechte Zurrketten dürfen nicht repariert, sondern müssen sofort ersetzt werden.

Die Einhaltung dieser Regeln ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern trägt auch wesentlich zur Vermeidung von Unfällen bei.

Folgen bei Missachtung

Wer die Prüfpflichten für Zurrketten ignoriert, riskiert viel:

  • Bußgelder und Stilllegung von Fahrzeugen bei Kontrollen
  • Regressforderungen der Versicherung im Schadensfall
  • Persönliche Haftung des Unternehmers bei grober Fahrlässigkeit
  • Gefahr für Mitarbeiter, Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer

Ein einziger Ausfall einer beschädigten Zurrkette kann schwerwiegende Unfälle verursachen – mit rechtlichen und finanziellen Konsequenzen.

Tipps für die Praxis

  • Führen Sie ein digitales Prüfmanagement ein, um Fristen nicht zu verpassen.
  • Schulen Sie Fahrer regelmäßig zur Sichtprüfung von Zurrmitteln.
  • Lagern Sie Zurrketten trocken und geschützt, um die Lebensdauer zu verlängern.
  • Kaufen Sie nur qualitätsgeprüfte Produkte mit gültiger Normkennzeichnung.

Zusammenfassend - Zurrketten

Zurrketten sind unverzichtbar für die sichere Beförderung schwerer Lasten – doch nur geprüfte und normgerechte Ketten bieten maximale Sicherheit. Unternehmer sind verpflichtet, die jährlichen Prüfungen durch Sachkundige sowie die täglichen Sichtkontrollen zuverlässig umzusetzen. Wer diese Verantwortung ernst nimmt, schützt nicht nur sein Unternehmen, sondern auch Mitarbeiter und andere Verkehrsteilnehmer.

In unserem Shop finden Sie eine große Auswahl an Zurrketten, Spanngurten und Zubehör, die den aktuellen Normen entsprechen. So sind Sie in puncto Ladungssicherung und Prüfpflichten stets auf der sicheren Seite.


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